Das Onlinelexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Im Zusammenhang mit der Kündigung im Arbeitsverhältnis fallen manche Stichworte immer wieder. Das Onlinelexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht soll dem geneigten Leser diese zentralen Begriffe leicht verständlich erklären. In einem ersten Schritt wird jeweils ganz allgemein erläutert, was sich hinter dem Begriff im einzelnen verbirgt. In einem zweiten Schritt wird sodann seine kündigungsrechtliche Relevanz dargestellt.
Die Autoren Thilo Wagner und Jörg Halbe sind Rechtsanwälte der Kanzlei für Arbeitsrecht Wagner Halbe Rechtsanwälte in Köln. Dieses Lexikon befindet sich im Aufbau und wird ständig erweitert und aktualisiert.
Tipp im Falle einer Kündigung: Kündigungsschutz direkt.
Teil 1 - Von A wie Abmahnung bis D wie Diskriminierungsverbot
Tipp im Falle einer Kündigung: Kündigungsschutz direkt.
Teil 1 - Von A wie Abmahnung bis D wie Diskriminierungsverbot
Abmahnung - Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist ein dem Arbeitgeber gegebenes Führungs- und Sanktionsmittel zur... weiter
Ausbildungsverhältnis - Der Auszubildende genießt im deutschen Arbeitsrecht besonderen Kündigungsschutz.... weiter
Außerbetrieblicher Kündigungsgrund - Eine betriebsbedingte Kündigung kommt für den Arbeitgeber immer dann in Betracht, wenn... weiter
Bagatellverstöße - Zwar stellen vermeintliche Bagatellen wie beispielsweise der Diebstahl geringwertiger Sachen oder aber auch etwaige sittliche ... weiter
Bagatellverstöße - Zwar stellen vermeintliche Bagatellen wie beispielsweise der Diebstahl geringwertiger Sachen oder aber auch etwaige sittliche ... weiter
Betriebsrat - Grundsätzlich können in Betrieben mit in der Regel zumindest fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte ... weiter
Betriebsbedingte Kündigung - Gerade in Zeiten eines schwachen Arbeitsmarktes wächst die Bedeutung der betriebsbedingten Kündigung.... weiter
Christlicher Tendenzbetrieb - Nach der Legaldefinition des § 118 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) versteht man unter einem ... weiter
Diskriminierungsverbot - Das Diskriminierungsverbot wurde mit Wirkung vom 18.08.2006 spezialgesetzlich normiert. Der Schutz vor Diskriminierungen bei Beschäftigung und Beruf ... weiter
Teil 2 - Von E wie Elternzeit bis H wie Heimarbeit
Elternzeit - Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs ihres Kindes haben die leiblichen Eltern - bzw. die ihnen nach dem Gesetz gleichgestellten ...weiter
Faktisches Arbeitsverhältnis - Ein faktisches oder auch fehlerhaftes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ... weiter
Geringfügige Beschäftigung - Nach der sozialversicherungsrechtlichen Definition liegt eine geringfügige bzw. geringfügig entlohnte ... weiter
Heimarbeit - Nach der gesetzlichen Definition des § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG (Heimarbeitsgesetz) ist Heimarbeiter, wer ... weiter
Teil 3 - Von I wie Insolvenz bis L wie Leiharbeit
Insolvenz - Die Insolvenz des Arbeitgebers hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Fortgeltung und inhaltliche Ausgestaltung der im Betrieb... mehr
Jugend- und Auszubildendenvertretung - In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht... mehr
Krankheitsbedingte Kündigung - Die krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Anwendungsfall der personenbedingten Kündigung. Sie kann vom Arbeitgeber... mehr
Leiharbeit - Bei der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) stellt der Verleiher bei ihm angestellte Arbeitnehmer einem anderen Unternehmer ... mehr
Jugend- und Auszubildendenvertretung - In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht... mehr
Krankheitsbedingte Kündigung - Die krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Anwendungsfall der personenbedingten Kündigung. Sie kann vom Arbeitgeber... mehr
Leiharbeit - Bei der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) stellt der Verleiher bei ihm angestellte Arbeitnehmer einem anderen Unternehmer ... mehr
Teil 4 - Von M wie Mutterschutz bis P wie personenbedingte Kündigung
Outsourcing - Um eigenes Personal einzusparen, kann ein Arbeitgeber die im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit durchaus... mehr
Personenbedingte Kündigung - Nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine Kündigung unter anderem dann sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht ... mehr
Teil 5 - Von Q wie Qualifikation des Arbeitnehmers bis T wie Teilzeit
Qualifikation des Arbeitnehmers - Die fehlende Qualifikation des Arbeitnehmers zur Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung ist grundsätzlich geeignet, eine ...mehr
Teil 6 - Von U wie Umstrukturierung bis Z wie Zeitarbeit
Umstrukturierung - Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten sehen sich Arbeitgeber, um bei ausbleibendem Umsatz Personalkosten zu sparen...mehr
Verdachtskündigung - Bei einer Verdachtskündigung wird die Kündigung nicht auf eine vom Arbeitnehmer begangene schuldhafte Pflichtverletzung...mehr
Wehrdienst - Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes darf der Arbeitgeber...mehr
Zeitarbeit - In Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs sind gerade die in Zeitarbeit beschäftigten Leiharbeitnehmer von betriebsbedingten Kündigungen betroffen.
Mutterschutz - Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gewährt Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und für einige Zeit nach der Entbindung umfassenden Kündigungsschutz.... mehr
Nachwirkung des Sonderkündigungsschutzes - Nach § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen Betriebsratsmitglieder während ihrer Amtszeit erhöhten Kündigungsschutz.... mehrOutsourcing - Um eigenes Personal einzusparen, kann ein Arbeitgeber die im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit durchaus... mehr
Personenbedingte Kündigung - Nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine Kündigung unter anderem dann sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht ... mehr
Teil 5 - Von Q wie Qualifikation des Arbeitnehmers bis T wie Teilzeit
Qualifikation des Arbeitnehmers - Die fehlende Qualifikation des Arbeitnehmers zur Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung ist grundsätzlich geeignet, eine ...mehr
Rationalisierung - Arbeitgeber können im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit durchaus Maßnahmen zur Umstrukturierung und Rationalisierung von Betriebsabläufen ...mehr
Schwerbehinderung - Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, dessen Grad der Behinderung bei mindestens 50% liegt, ...mehr
Teilzeit - Ein Arbeitnehmer befindet sich in Teilzeit, wenn dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist ...mehr
Teil 6 - Von U wie Umstrukturierung bis Z wie Zeitarbeit
Umstrukturierung - Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten sehen sich Arbeitgeber, um bei ausbleibendem Umsatz Personalkosten zu sparen...mehr
Verdachtskündigung - Bei einer Verdachtskündigung wird die Kündigung nicht auf eine vom Arbeitnehmer begangene schuldhafte Pflichtverletzung...mehr
Wehrdienst - Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes darf der Arbeitgeber...mehr
Zeitarbeit - In Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs sind gerade die in Zeitarbeit beschäftigten Leiharbeitnehmer von betriebsbedingten Kündigungen betroffen.

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