Wagner Halbe Rechtsanwälte Köln

Ihre Anwälte - Wir setzen uns für Sie ein!

Unternehmen und Gewerbetreibende beraten und vertreten wir im
sowie bei Existenzgründung, Vertragsgestaltung und Forderungseinzug.

Privatmandanten stehen wir bei allen rechtlichen Problemen mit Rat und Tat zur Seite, insbesondere im

Rechtsanwälte unterstützen wir auch kurzfristig in den Landgerichtsbezirken Köln, Bonn und Düsseldorf  als Terminsvertreter zur Terminsvertretung.

Weitere Informationen und Kontaktdaten: www.wagnerhalbe.de.

Lesen Sie Auch unsere Ratgeber und Fachartikel aus anderen Rechtsgebieten:

Verkehrsrecht:

"Verkehrsunfall – Gerade bei scheinbar einfach gelagerten Sachverhalten lohnt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt"
Rechtsanwalt Wagner (Beitrag 02/07)

"Ihr Rechtsanwalt im Verkehrsrecht - Aktuelles Urteil des Landgerichts Köln: Bei einem Verkehrsunfall wirkt sich besonders rücksichtsloses Verhalten des Unfallgegners bei Personenschäden schmerzensgelderhöhend aus."
Rechtsanwalt Wagner (Beitrag 04/07)


Familien- und Erbrecht:

"Rechtsanwalt Wagner im Kölner Stadtanzeiger: Richtig vererben! So machen Sie Ihr Testament"

"Rechtliche Regelungen und Partnerschaftsverträge für unverheiratete Paare und nicht eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner"

"Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung"

"Die Patientenverfügung - WDR 5 Radiobeitrag und Interview mit Rechtsanwalt Wagner"

"Erbschaft und Pflichtteil - Ein Pflichtteilsentzug ist nur in Ausnahmefällen möglich."

"Ehe und Scheidung: Die Zugewinngemeinschaft und individuelle Regelungen durch Ehevertrag"

"Trennung und Scheidung -
Alternative Konfliktbewältigung durch Mediation und Scheidungsmanagement

Allgemeines Zivilrecht:

"Zum Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf"

"Arzthaftung / Zahnarzthaftung - Aktuelles Urteil des OLG Köln: Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer Zahnarztbehandlung, weil Schmerzen nach dem Eingriff nicht hinreichend behandelt wurden"

Strafrecht:

"Vorsicht bei sog. „Killerspielen“ – Bereits heute kann die Benutzung oder der Verkauf gewaltverherrlichender Software strafbar sein"